Ab sofort werden in Liegenschaften, in denen durch uns Rauchwarnmelder installiert wurden, unsere neuen Aushänge „Verhalten im Brandfall“ in den Treppenhäusern angebracht.
Sollten Sie vorab ein Exemplar wünschen, nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.
Wir haben die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) 2018, die am 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist, umgesetzt.
Ihre Daten haben selbstverständlich einen Anspruch auf Schutz, den wir bereits in der Vergangenheit gewährleistet haben und den wir nach neuesten Vorgaben weiterhin dokumentieren werden.
Rauchmelder können Leben retten. In den meisten Bundesländern ist der Einbau daher bereits Pflicht. Seit dem 31.12.2016 müssen alle Wohnungen und Wohnhäuser in Nordrhein-Westfalen mit Rauchmeldern ausgestattet werden.
Sie wollen hochwertige Qualität, geprüfte Sicherheit, anerkannte Zuverlässigkeit und lange Funktionszeit durch 10- Jahres- Batterie zum Schutz vor Brandrauchgefahren?
Sie bekommen dies alles – und das jetzt zum günstigsten Aktionspreis! Vergleichen Sie!
Damit wir Ihre Bestellung fristgerecht bearbeiten können, bitten wir um möglichst zeitnahe Beauftragung.
Für die jährliche Wartung, oder für die Anmietung der Rauchwarnmelder erhalten Sie auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Angebote. Sprechen Sie uns an. Wir sind sehr gerne für Sie da.
In Kürze können Alphamess-Kunden unser neues Onlineportal nutzen, Betriebskostenblätter einreichen oder Ablesedaten einsehen – alles ganz einfach online.
Weitere Informationen erhalten Sie vor dem Start per Post.
Die mobile Datenerfassung (MDE) steht für elektronische Ablesung. Die Datenerfassung erfolgt dabei mit einem mobilen Computer, so werden alle Messgeräte elektronisch erfasst und Werte direkt auf Plausibilität hin geprüft. Das Ergebnis ist eine sichere und durchgängige dokumentierte Verbrauchserfassung, Übertragungsfehler in der Weiterverarbeitung werden somit ausgeschlossen.
Am 01. Januar 2015 trat das neue Mess- und Eichgesetz (MessEG) in Kraft und ersetzt das bisherige Eichgesetz. Im Bereich der Energie- und Wasserkostenabrechnung von Liegenschaften sind besonders die präzisen Regelungen zur Verwendung von eichpflichtigen Messgeräten und die Anzeigepflicht für neue bzw. erneuerte Messgeräte von Bedeutung. Betroffen hiervon sind insbesondere Wasserzähler, Wärme- sowie Kältezähler.
Laut § 9 Absatz 2 der Heizkostenverordnung (HKVO) ist seit dem 31.12.2013 die auf die zentrale Warmwasserversorgungsanlage entfallende Wärmemenge mit einem Wärmezähler zu messen.
Seit dem 01. November 2011 ist die neue Trinkwasserverordnung (TrinkwV) gültig.
Untersuchung der Warmwasser-Aufbereitungsanlage (Speicher)