„Neue“ Heizkostenverordnung seit dem 01.12.2021 rechtskräftig

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrte Geschäftspartner,

 

mit der Novellierung der Heizkostenverordnung HK.VO (hier insbesondere § 6a) kommen neue Pflichten auf Eigentümer und Hausverwaltungen zu. Sehen Sie hierzu auch unsere Kundeninformation „EED“ vom 25.06.2019, die auf unserer Homepage weiterhin abrufbar ist.

 

Kernpunkt ist die „unterjährige Verbrauchsinformation“ (UVI), also die monatliche Zurverfügungstellung von Verbrauchsdaten für den jeweiligen Nutzer inkl. Vergleichswerte der Liegenschaft unter Vorgabe des §6a der novellierten Heizkostenverordnung.

 

Stehen diese neuen monatlichen Daten zur Verfügung, muss der Nutzer aktiv informiert werden.

 

Die gute Nachricht: unser Alphamess GmbH-Online-Portal (AOP) übernimmt für Sie die monatliche Benachrichtigung der Nutzer und die Zurverfügungstellung der aktuellen Verbrauchsdaten.

 

Voraussetzung ist, dass Ihre Liegenschaft Funk-Messgeräte hat und diese an ein sogenanntes „Gateway“ angebunden werden können. Ist dies der Fall, so gilt die Verpflichtung der Zurverfügungstellung für Sie ab dem 01.01.2022. Ab Februar 2022 sollte möglichst alles eingerichtet sein. Auch die Gateways unterliegen mit ihren Microchips leider Lieferketten, die derzeit unterbrochen sind. Hier kann es durchaus zu zeitlichen Verzögerungen kommen.

 

Alle anderen Liegenschaften sind jeweils beim nächstfälligen Regeltausch der Messgeräte, spätesten bis zum 31.12.2026 umzurüsten, um der neuen Heizkostenverordnung zu entsprechen.

 

Folgender Ablauf ist jetzt für die Umsetzung der UVI inkl. Nutzerbenachrichtigung wichtig:

a) Erhalt des Zuganges zu unserem Alphamess-Online-Portal (AOP-Vertrag erforderlich)

b) Erfüllung Ihrer Pflichten durch die Alphamess (Zusatzvereinbarung zum AOP-Vertrag)

c) Installation eines für Sie kostenlosen Gateways in Ihrer Liegenschaft

 

zu a)

Das Online-Portal bietet Ihnen bereits schon jetzt eine ganze Reihe von Vorteilen, die Sie nutzen sollten. So können Sie bequem und wann immer Sie es wollen u.a. Daten zur Abrechnung eingeben, wie z. B. zeitnahe Nutzerwechsel, Änderungen der Daten, umlagefähige Kosten. Um den Zugang zu unserem AOP zu erhalten, benötigen wir Ihre vertragliche Zustimmung.

 

zu b)

Neu ist, dass dieses Portal Ihnen einfach und bequem die monatlichen Informationsverpflichtungen und die Zurverfügungstellung der erforderlichen Verbrauchsdaten für Ihre Mieter abnimmt. Dazu benötigen wir eine von Ihnen separat akzeptierte Zusatzvereinbarung, die insbesondere auch die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung DSGVO berücksichtigt. Das Datenschutzverhältnis zwischen Ihnen und Ihren Nutzern, aber auch zwischen Ihnen und unserer Alphamess GmbH muss klar geregelt sein. Mit der unterschriebenen Zusatzvereinbarung können wir nunmehr die monatlichen Daten Ihrer Nutzer darstellen und die Nutzer werden von uns informiert. Der Ablauf ist recht einfach:

Sie geben die E-Mailadressen Ihrer Nutzer im AOP ein. Ihre Nutzer erhalten dann Zugangsdaten für Ihren privaten Bereich. Über diese Zugangsdaten kann sich der jeweilige Nutzer jederzeit im AOP einwählen und sich über seine Verbräuche informieren. Die monatliche Benachrichtigung bezüglich neuer Verbrauchsdaten wird automatisch über unser System generiert und an die Nutzer versendet.

Alle Gebühren die § 6a HKVO betreffen und unter diesen Punkt b) fallen, sind in der Messdienstrechnung enthalten und umlagefähig (§7 Abs.2 HKVO).

 

zu c)

Um diese monatlichen Daten darzustellen, ist ein Gateway Voraussetzung. Über dieses Gateway erhalten wir überhaupt erst die monatlichen Daten. Das Gateway erhalten Sie kostenlos zur Verfügung und wird in Ihrer Liegenschaft installiert. Lediglich eine geringe Einmalgebühr für die Einrichtung wird von uns erhoben, und zwar in Höhe von 32,77 € netto (zzgl. 19% MWSt= 39,00 € brutto). Sollte zur Überbrückung von Reichweiten ein Router zur Unterstützung des Gateways notwendig werden, dann wird dieser Router ebenso kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Einmalgebühr ändert sich nicht.

Für die Installation von Gateway und ggf. Router ist eine Dübel- Montage erforderlich. Ein Stromanschluss wird nicht benötigt, da Gateway und Router über Batterien versorgt werden.

Nutzen Sie unsere Dienstleistung für eine für Sie sehr bequeme Erfüllung Ihrer neuen Verpflichtungen, die sich aus der Novellierung der Heizkostenverordnung § 6a ergeben. Und sollte die Erfüllung der UVI über Internet partout nicht möglich sein, dann können wir für Sie die Umsetzung der UVI prinzipiell auch postalisch regeln.

Senden oder mailen Sie die beiliegenden Formulare von Ihnen unterschrieben an uns zurück.

a) AOP-Vertrag mit Anmeldeformular (PDF-Download)

b) Zusatzvereinbarung AOP- Vertrag (PDF-Download)

c) Bestellung Gateway (PDF-Download)

 

Wir stehen Ihnen sehr gerne zur Verfügung und wünschen Ihnen und Ihren Lieben gesegnete Weihnachten und einen guten Rutsch in ein für Sie wunderschönes neues Jahr. Bleiben Sie gesund!

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Alphamess GmbH

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