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Das neue Mess- und Eichgesetz (MessEG)

Am 01. Januar 2015 trat das neue Mess- und Eichgesetz (MessEG) in Kraft und ersetzt das bisherige Eichgesetz. Im Bereich der Energie- und Wasserkostenabrechnung von Liegenschaften sind besonders die präzisen Regelungen zur Verwendung von eichpflichtigen Messgeräten und die Anzeigepflicht für neue bzw. erneuerte Messgeräte von Bedeutung. Betroffen hiervon sind insbesondere Wasserzähler, Wärme- sowie Kältezähler.

 

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