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CO2 Steuer

Hausverwalter müssen sich auf die Einführung der CO2-Steuer vorbereiten und die damit verbundenen Änderungen bei der Heizkostenabrechnung umsetzen. Ab dem 01.01.2023 greift ein Stufenmodell, das den umlagefähigen Anteil der CO2-Kosten je nach Menge des ausgestoßenen Treibhausgases in Bezug auf die Wohnfläche ermittelt und somit eine Anreiz zur energetischen Sanierung schafft.

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Officium übernimmt Alphamess

Seit 01.02.2023 ist Alphamess GmbH ein Unternehmen der Officium Gruppe: Officium ist Partner der Wohnungswirtschaft für Mess- und Energiedienstleistungen und vereint 14 Unternehmen unter seinem Dach.

Update: EnSikuMaV

Die von der Deutschen Bundesregierung beschlossenen kurzfristig wirksamen Energiesparmaßnahmen (EnSikuMaV) werden bis zum 15. April 2023 verlängert. Ursprünglich war die Regelung für sechs Monate gültig und wäre damit am 28. Februar 2023 ausgelaufen.

In der Verordnung sind Maßnahmen beschrieben, die kurzfristig zur Einsparung von Energie beitragen sollen. Unter anderem sind dies die Absenkung der Mindesttemperatur in Arbeitsstätten um ein Grad Celsius sowie die Festlegung einer Höchsttemperatur von 19 Grad in öffentlichen Arbeitsstätten. Die Beheizung von privaten Swimmingpools ist darin genauso untersagt wie auch die Beheizung von Gemeinschaftsflächen, die nicht dauerhaft besetzt sind. Zudem wird empfohlen, die Warmwassertemperatur auf das hygienisch erforderliche Minimum zu reduzieren und an Verbrauchsstellen, die ausschließlich zum Händewaschen dienen, komplett abzuschalten.

Begründet wird die Verlängerung der Maßnahmen vom Kabinett damit, dass der Energieverbrauch weiterhin gesenkt werden muss.

„Denn die früheren russischen Energielieferungen können noch nicht vollständig durch andere Lieferquellen und erneuerbare Energien ersetzt werden. Auch wenn die Gasspeicher aktuell gut gefüllt sind, ist eine Notsituation nicht vollständig auszuschließen.“

Der Bundesrat hat der Zweiten Verordnung zur Änderung der Kurzfristen­ergie­versorgungs­sicherungs­maßnahmen­verordnung (EnSikuMaV) auf seiner Sitzung am 10.02.2023 zugestimmt (Drucksache 6/23).

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Informationspflicht über Preissteigerungen für Versorger und für Eigentümer von Wohngebäuden ab 10 Wohneinheiten

Dezember-Soforthilfe

Als Reaktion auf die stark gestiegenen Energiekosten plant die Bundesregierung verschiedenen Maßnahmen, um private Haushalte und Unternehmen zu entlasten. Bis die Deckelung der Preissteigerungen für Gas, Wärme und Strom gesetzlich geregelt ist (Gas-, Wärme- und Strompreisbremse) soll bereits im Dezember eine kurzfristige Entlastung greifen. Mit Einführung der „Dezember-Soforthilfe“, die am 19 November 2022 in Kraft getreten ist, übernimmt die Bundesregierung die Kosten der Voraus- oder Abschlagszahlungen von Gas- oder Fernwärmekunden für den Monat Dezember. Besitzer von Immobilien, die mit einer zentralen Gasheizung oder Fernwärme beheizt werden, müssen diese Entlastung im Rahmen der jährlichen Heizkostenabrechnung ausweisen und an ihre Mieter weitergeben.

Die genauen Bedingungen und weitere Informationen erfahren Sie unter nachfolgenden Links zu Informationen der Bundesregierung:

Soforthilfe: Dezember-Abschlag für Gas und Wärme entfällt | Bundesregierung 30.01.2023

BMWK – Dezember-Abschlag für Gas und Wärme: Informationen für Mieterinnen und Mieter

„Neue“ Heizkostenverordnung seit dem 01.12.2021 rechtskräftig

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrte Geschäftspartner,

 

mit der Novellierung der Heizkostenverordnung HK.VO (hier insbesondere § 6a) kommen neue Pflichten auf Eigentümer und Hausverwaltungen zu.

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EED Energieeffizienzrichtlinie

Energieeffizienzrichtlinie (EED)

Seit dem 25. Oktober 2020 müssen die EU-Mitgliedstaaten die EED in nationales Recht umsetzen. Die Energieeffizienzrichtlinie (EED), sollen nun helfen, die Klimaveränderung zu begrenzen und Energiesparpotentiale zu nutzen.

Direkt zur EED

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Unser Alphamess GmbH – Online Portal (AOP)

Nutzen Sie die Vorteile unseres Online Portals auf Ihrem Weg zu einer einfachen, schnellen und sicheren Abrechnung.

Für die Nutzung füllen Sie bitte das Anmeldeformular, sowie die
Nutzungsvereinbarung aus und schicken uns diese unterschrieben
zurück.

Die Anmeldedaten werden Ihnen dann per E-Mail zugesandt.

Die Formulare finden Sie hier.

Kundeninformation Corona 08/2021

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Geschäftspartner und Hausbewohner,

aufgrund der aktuellen Pandemie-Situation tragen unsere Mitarbeiter alle weiterhin FFP2- Schutzmasken, sind geimpft und gehalten, die Sicherheits- und Hygiene- Schutzregeln zu beachten und einzuhalten. Unser aller Gesundheit ist uns selbstverständlich sehr wichtig und liegt uns am Herzen.

Bitte helfen auch Sie weiterhin mit, den Termin sicher zu gestalten, in dem Sie:

a) die 1,5 m- Abstandsregel einhalten

b) für ausreichend Lüftung während unserer Arbeit sorgen

bei Heizkostenverteilern:
c) den freien Zugang an alle Heizkörper gewährleisten
Gegenstände vor den Heizkörpern bitte entfernen oder so abrücken, dass genügend Platz zum Arbeiten ist für einen Mitarbeiter. So werden auch Aufenthaltszeiten verkürzt!!

bei allen anderen Messgeräten:
d) den freien Zugang an alle Messgeräte- Orte gewährleisten

Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe – seien Sie sorgsam und bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Alphamess GmbH

Corona – Virus: Wichtige Kundeninformation

ALLGEMEINE INFORMATION
ggf. in Verbindung mit einer Terminabsage
bei vorhandener Terminankündigung

Corona- Virus  – hier: Wasserzähler- Stände zum 31.12.2020

 

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Geschäftspartner und Hausbewohner,

 

die Corona- Pandemie fordert uns alle zur besonderen Sorgfalt unseren Mitmenschen gegenüber auf. Während Sie sich im „Lockdown“ befinden, müssen wir nicht Ihren Schutzbereich stören. Anders zu handeln wäre sicher nicht verantwortungsvoll.
Die übliche Ablesung Anfang/Mitte Januar entfällt. Sie wird zu einem späteren Termin nachgeholt, je nach Vorgaben von Bund und Land hinsichtlich den Corona- Inzidenzen.

Alle Wärmezähler und Heizkostenverteiler bei Ihnen sind elektronisch und speichern den Ablesewert zum Stichtag „31.12.“ weit über mehrere Monate ab.

Ihre Wasserzähler (Kalt- und/oder Warmwasserzähler) hingegen haben noch nicht die vorgesehenen Funkmodule und sind somit nicht elektronisch. Hier unsere herzliche Bitte an Sie:

Notieren Sie bitte die Stände Ihrer Wasserzähler gleich zum Anfang Januar 2021!

 

Wenn wir später zum Ablesen kommen, haben wir mit Ihren notierten Ständen trotzdem passend alle Werte zum Stichtag 31.12.2020 (!).  Am Tage der Ablesung können Ihre Werte noch auf Plausibilität verglichen werden, um irrtümliche Fehler zu korrigieren.

Den neuen Ablese-Termin werden wir Ihnen in üblicher Form ankündigen.

 

Ihnen wünschen wir von Herzen einen guten Verlauf. Seien Sie sorgsam und bleiben Sie gesund. Wir wünschen Ihnen ein unbeschwertes, frohes und gesegnetes Weihnachtsfest und ein glückliches neues Jahr 2021 mit der notwendigen Gesundheit dazu.

 

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis und für Ihre Mithilfe.

Zusammen werden wir auch diese Lage meistern.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Alphamess GmbH

Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen

Am 18. Juni hat der Deutsche Bundestag das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschiedet, der Bundesrat stimmte am 3. Juli 2020 dem Gesetz zu. Das GEG enthält die Ermächtigungsgrundlage für die Heizkostenverordnung (HKVO), deren Novellierung nun beginnen kann. Wichtigster Bestandteil ist die Umsetzung der EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED).

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