EnSikuMaV

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Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung)

Informationspflicht über Preissteigerungen für Versorger und für Eigentümer von Wohngebäuden ab 10 Wohneinheiten

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